Die Coronakrise

Was bedeutet sie für unsere Genossenschaft?

Wie auf alle Lebensbereiche, wirkt sich die Corona-Epidemie auch auf unsere Genossenschaft, auf unsere Mitglieder und Mieter, unsere Verwalter(innen) und Hausmeister, auf die Arbeit von Vorstand und Aufsichtsrat aus. Was das im einzelnen bedeutet, habe ich unsere beiden Vorstandsfrauen gefragt.

 

Frau Dr. Jakubzik, welche Veränderungen gibt es im Büroalltag?

Zum Glück hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter unserer Verwaltung ein eigenes Büro, so dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Aus den Teambesprechungen sind jetzt Einzelbesprechungen geworden. Das dauert manchmal etwas länger und ich muss aufpassen, dass ich wichtige Dinge wirklich mit jedem Mitarbeiter/jeder Mitarbeiterin bespreche.

Für Besucher (Mieter, Mietinteressenten, Postboten, Mitarbeiter von Firmen) haben wir am Eingang unserer Verwaltung Markierungen angebracht, die auf den einzuhaltenden Mindestabstand hinweisen. Die Verwalter beschränken Termine in Wohnungen auf das Notwendigste.

Finden die Sprechstunden statt?

In einem vollen Warteraum lassen sich die geforderten Abstände nur sehr schwer einhalten. Wir haben alle unsere Mitglieder und Mieter deshalb gebeten, ihre Anliegen bevorzugt telefonisch oder schriftlich anzusprechen. Wenn das nicht möglich ist, kann selbstverständlich ein individueller Termin vereinbart werden. Die Vorteile sind: Es gibt keine Wartezeiten und Frau Müller oder Herr Etschmann können sich auf den Termin vorbereiten.

Was mache ich, wenn etwas kaputt ist und ich Hilfe vom Hausmeister brauche?

Nach wie vor können Sie die Hausmeister anrufen und das Problem beschreiben. Wir versuchen jedoch, unnötige Vor-Ort-Termine zu vermeiden. Wenn schon am Telefon klar wird, es muss ein Fachunternehmen ran, dann gibt der Hausmeister in der Verwaltung Bescheid, und dort wird ein Reparaturauftrag ausgelöst. Hausmeister und Firmen führen wie gewohnt Reparaturen aus, allerdings unter Einhaltung des Abstandsgebotes. Bei Arbeiten in den Wohnungen sollen Masken getragen werden und wir bitten darum, die Wohnung während der Arbeiten gut zu lüften.

Was mache ich, wenn ich wegen Corona die Miete nicht bezahlen kann?

Bei diesem Thema gab es einige Verunsicherung durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie. Dort heißt es: “Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt.“ Dieses Gesetz wird oft missverstanden.

Wer beispielsweise wegen der Corona-Epidemie in Kurzarbeit geschickt wird, muss seine Miete zahlen, wenn die Höhe des Kurzarbeitergeldes dafür ausreicht. Ist dies nicht der Fall, sollte er beim JobCenter Leistungen der Grundsicherung, das sogenannte Arbeitslosengeld II, beantragen. Diese Leistungen können nach dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung auch von Kurzarbeit Betroffene und Selbstständige in Anspruch nehmen. Für Familien gibt es außerdem den Notfall-Kinderzuschlag von monatlich bis zu 185 Euro, wenn ihr Verdienst nicht für den Lebensunterhalt der Familie ausreicht.
Die staatlichen Hilfen ermöglichen es Betroffenen fast ausnahmslos, auch in der Corona-Epidemie ihre Miete zu zahlen. Wer diese Hilfen nicht in Anspruch nimmt, muss zwar keine Kündigung befürchten, häuft aber jede Menge Schulden an, die später mit Zinsen abbezahlt werden müssen! Melden Sie sich bei Mietzahlungsschwierigkeiten unverzüglich in unserer Verwaltung, wir helfen Ihnen!

Wird die Mitgliederversammlung wie gewohnt stattfinden?

Nein, erst einmal nicht. Sie wird nachgeholt, sobald dies möglich und sinnvoll ist.
Das bereits genannte Gesetz enthält weitere für unsere Genossenschaft wichtige Regelungen. So kann abweichend vom
Genossenschaftsgesetz die Feststellung des Jahresabschlusses auch durch den Aufsichtsrat erfolgen. Damit kann den zum 31.12.2019 ausgeschiedenen Mitgliedern satzungsgemäß bis zum 30.06.2020 ihr Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt werden.

Wenn die Mietgliederversammlung bis August nicht einberufen wurde, veröffentlichen wir in der nächsten Ausgabe Auszüge aus dem Lagebericht über das Geschäftsjahr 2019.

Ab wann können die Gästewohnungen wieder angemietet werden? Muss bei deren Nutzung etwas beachtet werden?

Gästewohnungen können, wie Ferienwohnungen, in Brandenburg ab dem 15.05.2020 wieder vermietet bzw. genutzt werden, in anderen Bundesländern ab Juni. Wer eine Gästewohnung unserer Genossenschaft bucht, sollte die folgenden Dinge beachten: Im Vertrag werden die Kontaktdaten aller Gäste erfasst. Diese werden für die Dauer von vier Wochen nach Ende des Aufenthaltes aufbewahrt und dem Gesundheitsamt auf Verlangen ausgehändigt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht bzw. vernichtet. Die Gäste müssen sich verpflichten, die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen einzuhalten. Die Schlüsselübergabe erfolgt kontaktlos über die Schlüsseltresore. Die Reinigungspauschale von 100 Euro ist auch von Mitgliedern unserer Genossenschaft zu zahlen, die bisher die Endreinigung selbst vornehmen konnten. Im Rahmen der Endreinigung werden die Schlüssel, sämtliche Türklinken, Fenstergriffe und Lichtschalter desinfiziert. Kissen und Bettdecken werden nach jeder Nutzung gewaschen. Bettwäsche und Handtücher bitten wir unsere Gäste selbst mitzubringen. Für Buchungen von Gästewohnungen aus dem Urlaub-Spezial-Katalog gelten die Vorschriften der einzelnen Bundesländer.

Wann wird es wieder Veranstaltungen oder eine Tagesfahrt geben?

Veranstaltungen und Tagesfahrten, wie wir sie bisher für unsere Mitglieder angeboten haben, darf es vorerst nicht geben. Wir haben uns Alternativen wie
z.B. Fotoshootings im Freien überlegt, bei denen alle Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

Vielen Dank Frau Dr. Jakubzik!

Frau Seek, konnte auf der Baustelle des Karree Grünrocks in Strausberg die ganze Zeit weiter gearbeitet werden?

Es gab keine Unterbrechungen. Die auf vielen Baustellen eingetretenen Verzögerungen wegen der Grenzschließungen zu Polen haben uns nicht betroffen, da wir wenige polnische Bauarbeiter haben und diese nicht nach Hause gefahren sind. Es gab kleinere Probleme bezüglich der Materiallieferungen, da auch hier viel aus dem Ausland (u. a.
Polen, Tschechien und China kommt). So haben wir nach ersten Hinweisen den gesamten Bodenbelag auch für den 2. Bauabschnitt abgefordert und eingelagert.

Müssen Bauarbeiter bestimmte Coronaregeln befolgen?

Auch auf Baustellen gelten die allgemeinen Regeln für Schutzmaßnahmen. Für die Umsetzung ist der jeweilige Arbeitgeber verantwortlich. Auf unserer Baustelle hängen die Hinweise zu den Hygienemaßnahmen aus und die Firmen sind aufgefordert, ihre Mitarbeiter entsprechend zu belehren. Besprechungen finden nicht mehr im Baucontainer, sondern draußen unter Einhaltung der Abstandsregeln statt.

Was ist weiter gearbeitet worden seit den Baustellenführungen?

Im 1. Bauabschnitt wurde der Innenausbau vorangetrieben und teilweise fertiggestellt. Die Tiefgarage ist fertig und der Rohbau des 2. Bauabschnitts ist zügig vorangegangen und wird Ende Mai abgeschlossen.

Woran wird gerade gearbeitet?

Im 1. Bauabschnitt an der Fertigstellung von Haus 1 d und den Außenanlagen. Haus 1 e ist fertig. Im 2. Bauabschnitt ist der Rohbau des Haus 1 a fertig, aktuell werden dort die Fenster eingebaut und die Elektroinstallation wird vorbereitet. Vom Haus 1 b ist der Rohbau zum 20.05. fertig, Haus 1 c zum 29.05.2020.

Ende Juni wird der Kran abgebaut.Dann beginnt die Erschließung mit Schmutzwasser, Fernwärme und anderen Medien für den 2. Bauabschnitt. Alle Leitungen laufen über unser Grundstück und es müssen umfangreiche Tiefbauarbeiten durchgeführt werden. Deshalb müssen diese Arbeiten genau koordiniert werden, da auch die andere Gewerke Platz auf der Baustelle benötigen.

Werden die Neumieter zum vereinbarten Termin einziehen können?

Haus 1 e wurde termingerecht zum 01.05. an die Mitglieder übergeben. Leider wurde die Tiefgarage erst mit wenigen Tagen Verspätung fertig. Auch die Außenanlagen sind noch nicht vollständig fertiggestellt. Haus 1 d wird zum 01.06. fertig und übergeben.

Vielen Dank Frau Seek!

Email

info@neues-wohnen-genossenschaft.de

Adresse

Am Försterweg 1A
15344 Strausberg

Telefon

03341 449285